Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Berlin
Sie benötigen einen „Spezialisten“ für Erbrecht? Dann entscheiden Sie sich für einen Fachanwalt für Erbrecht!
Haben Sie Fragen zur Erbschaft oder Auslegung und Anfechtung eines Testaments? Benötigen Sie rechtliche Vertretung im Bereich des Pflichtteilsrechts oder in einer Erbengemeinschaft? Möchten Sie ein Testament errichten?
Rechtsanwalt Thomas Wiedner, zugleich Fachanwalt für Erbrecht und erfahrener Spezialist im Bereich von Pflichtteilsrecht und Erbengemeinschaft, kann Sie kompetent im Erbrecht beraten und vertreten.
13053 Berlin, Orankestr.1
030/982 43 13
mail@ra-wiedner.de
Leistungen / Schwerpunkte im Erbrecht
Pflichtteilsrecht
- Auskunft, Wertermittlung und Zahlung
- Ausgleichung und Anrechnung
- Schenkungen vor und von Todes wegen
Erbengemeinschaft
- Verwaltung der Erbengemeinschaft
- Anrechnung und Ausgleichung
- Auseinandersetzung und Teilung
Erbschaft
- Annahme, Ausschlagung und Anfechtung
- Haftungsbegrenzung und Schulden
- Erbschaftsbesitz
Erbschein – Testament
- gesetzliche / testamentarische Erbfolge
- Auslegung von Testament / Erbvertrag
- Unwirksamkeit und Anfechtbarkeit
Testamentsvollstreckung
- Bestellung, Entlassung und Abberufung
- Verwaltung, Rechenschaft und Auskunft
- Beendigung und Nachlassaufteilung
Vermächtnisrecht
- Ansprüche des Vermächtnisnehmers
- Abgrenzung Erbe und Vermächtnisnehmer
- Vermächtnis und Pflichtteilsrecht
Steuern
- Beratung vor und nach dem Erbfall
- Freibeträge, Steuerklassen, Steuererklärung
- Vertretung gegenüber dem Finanzamt
…vor dem Erbfall
- Beratung zur Testamentsgestaltung
- Testamente und Erbverträge
- vorweggenommene Erbfolge
weitere Themen…
- Vor- und Nacherbschaft
- Rückforderung von Zuwendungen
- Haftung für Erblasserschulden