Sie suchen einen „Spezialisten“ für Erbrecht? Dann entscheiden Sie sich für einen Fachanwalt für Erbrecht.
Ich bin Fachanwalt für Erbrecht und bearbeite seit 2012 ausschließlich Mandate im Erbrecht, mit einem Schwerpunkt im Pflichtteilsrecht und in Erbengemeinschaften. Ich arbeite sachlich, mit klarer Strategie und einer ehrlichen Einschätzung Ihrer Rechtslage.
Erbrechtliche Auseinandersetzungen sind fast immer auch persönliche Auseinandersetzungen. Als Fachanwalt für Erbrecht vertrete ich Ihre Interessen klar und mit Augenmaß — ohne unnötig zu eskalieren, aber mit der nötigen Entschiedenheit, wenn es darauf ankommt.
Ob Testamentsgestaltung und vorweggenommene Erbfolge oder die Durchsetzung von Pflichtteil, Erbengemeinschaft und Nachlassabwicklung nach dem Erbfall: Ich begleite Sie außergerichtlich und, wo nötig, vor Gericht — von der ersten Einschätzung bis zur abgeschlossenen Abwicklung, deutschlandweit.
Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung durchsetzen oder abwehren.
Miterben vertreten – von der Verwaltung des Nachlasses bis zur Auseinandersetzung und Auflösung.
Auslegung, Anfechtung und Wirksamkeit von Testamenten, Testierfähigkeit und Eigenhändigkeit – und das Erbscheinsverfahren.
Testament, Erbvertrag und Übertragung zu Lebzeiten – mit Blick auf Pflichtteil und Steuern.
Vermächtnisrecht sowie Vor- und Nacherbschaft – geltend machen, gestalten, abwehren.
Vertretung gegenüber Erben, Miterben, Testamentsvollstreckern, Nachlasspflegern und Nachlassverwaltern.