Im Pflichtteilsrecht ist selten die Quote das Problem. Sie steht im Gesetz. Gestritten wird über den Wert des Nachlasses — und darüber, welche Auskünfte der Erbe schuldet.
Ich vertrete Sie auf beiden Seiten — bei der Durchsetzung Ihres Pflichtteils ebenso wie bei der Abwehr unberechtigter oder überhöhter Forderungen.
Sie fragen sich, wie hoch Ihr Anspruch ist, wie Sie an die nötigen Auskünfte über den Wert des Nachlasses kommen und wie Sie dem Erben gegenübertreten. Vielleicht hat der Erblasser noch zu Lebzeiten Vermögen an andere verschenkt.
Sie fragen sich, welche Angaben Sie gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten machen müssen, ob Zuwendungen des Erblassers anzurechnen sind und bis wann der Pflichtteil zu zahlen ist. Es geht darum, nur das zu leisten, was rechnerisch trägt.
Sie möchten die Pflichtteilsansprüche Ihrer nahen Angehörigen rechtssicher verringern oder die Vermögensnachfolge noch zu Lebzeiten für die ganze Familie regeln — mit Blick auf die Pflichtteile.
Grundlage jedes Anspruchs ist ein vollständiges Bild des Nachlasses. Ich setze Ihren Auskunftsanspruch durch — bis hin zum notariellen Nachlassverzeichnis — und lasse Vermögenswerte bewerten.
Lebzeitige Zuwendungen und Ausbildungskosten können den Pflichtteil verändern. Ich prüfe, was auf Ihren Anspruch anzurechnen oder unter Abkömmlingen auszugleichen ist.
Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten können Ergänzungsansprüche auslösen (§ 2325 BGB). Ich prüfe Fristen und Abschmelzung und mache Ihre Ansprüche geltend.