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Pflichtteilsrecht

Im Pflichtteilsrecht ist selten die Quote das Problem. Sie steht im Gesetz. Gestritten wird über den Wert des Nachlasses — und darüber, welche Auskünfte der Erbe schuldet.

Ich vertrete Sie auf beiden Seiten — bei der Durchsetzung Ihres Pflichtteils ebenso wie bei der Abwehr unberechtigter oder überhöhter Forderungen.

Sie sind enterbt oder zu gering bedacht und wollen Ihren Pflichtteil.

Sie fragen sich, wie hoch Ihr Anspruch ist, wie Sie an die nötigen Auskünfte über den Wert des Nachlasses kommen und wie Sie dem Erben gegenübertreten. Vielleicht hat der Erblasser noch zu Lebzeiten Vermögen an andere verschenkt.

Meine Leistungen für den Pflichtteilsberechtigten
  • Feststellung der Pflichtteilsberechtigung — als Abkömmling, Ehegatte oder Elternteil enterbt oder als Miterbe bzw. Vermächtnisnehmer zu gering bedacht; auch bei Beschwerung durch Testamentsvollstreckung, Nacherbschaft oder Teilungsanordnung.
  • Prüfung von Pflichtteilsverzicht, -entziehung und -unwürdigkeit.
  • Ermittlung der Pflichtteilsquote nach gesetzlicher Erbfolge, Güterstand der Ehegatten und einem etwaigen Erbverzicht anderer Berechtigter.
  • Berechnung des Pflichtteils der Höhe nach — einschließlich Ermittlung des relevanten Nachlasses, Geltendmachung von Auskunft und Wertermittlung, einfaches oder notarielles Nachlassverzeichnis, Prüfung von Immobiliengutachten sowie außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung.
  • Prüfung und Durchsetzung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen wegen Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten — an Miterben, den Ehegatten oder Dritte.

Sie sind Erbe und sollen einen Pflichtteil auszahlen.

Sie fragen sich, welche Angaben Sie gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten machen müssen, ob Zuwendungen des Erblassers anzurechnen sind und bis wann der Pflichtteil zu zahlen ist. Es geht darum, nur das zu leisten, was rechnerisch trägt.

Meine Leistungen für den Erben
  • Prüfung und Feststellung der Pflichtteilsberechtigung der Gegenseite (Entziehung, Unwürdigkeit, Verzicht).
  • Ermittlung der Pflichtteilsquote — etwa bei Scheidungsantrag unter Ehegatten, wirksamer Adoption oder Erbausschlagung.
  • Erstellung der Auskunft und des Nachlassverzeichnisses; Einholung von Auskünften und Gutachten.
  • Berechnung des Pflichtteils unter Berücksichtigung von Vorempfängen des Berechtigten und von Eigengeschenken an ihn.
  • Prüfung der Verjährung und der Stundung des Anspruchs.
  • Vertretung des Erben außergerichtlich und vor Gericht.

Sie wollen als Erblasser vorsorgen.

Sie möchten die Pflichtteilsansprüche Ihrer nahen Angehörigen rechtssicher verringern oder die Vermögensnachfolge noch zu Lebzeiten für die ganze Familie regeln — mit Blick auf die Pflichtteile.

Meine Leistungen für den Erblasser
  • Beratung zur Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen — Wahl des Güterstandes, Adoption, Vermögensübertragung zu Lebzeiten, Testamentsgestaltung.
  • Pflichtteilsentziehung, einschließlich Klage auf Feststellung ihrer Wirksamkeit.
  • Pflichtteilsverzichtsverträge und Anordnung der Pflichtteilsbeschränkung.

Worauf es beim Pflichtteil ankommt

Auskunft, Wertermittlung & Zahlung

Grundlage jedes Anspruchs ist ein vollständiges Bild des Nachlasses. Ich setze Ihren Auskunftsanspruch durch — bis hin zum notariellen Nachlassverzeichnis — und lasse Vermögenswerte bewerten.

Ausgleichung & Anrechnung

Lebzeitige Zuwendungen und Ausbildungskosten können den Pflichtteil verändern. Ich prüfe, was auf Ihren Anspruch anzurechnen oder unter Abkömmlingen auszugleichen ist.

Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen

Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten können Ergänzungsansprüche auslösen (§ 2325 BGB). Ich prüfe Fristen und Abschmelzung und mache Ihre Ansprüche geltend.

Rechtsanwalt Thomas Wiedner, Fachanwalt für Erbrecht
Fragen zu Ihrem Pflichtteil?
Thomas Wiedner · Fachanwalt für Erbrecht
Aus dem Blog
Auskunft des Pflichtteilsberechtigten und Belegvorlage