030 / 982 43 13
mail@ra-wiedner.de
Ich bin seit 2004 Rechtsanwalt und seit 2012 Fachanwalt für Erbrecht. Seither befasse ich mich ausschließlich mit diesem Rechtsgebiet – aus Interesse an der Sache und aus Überzeugung, dass es sich nicht nebenbei betreiben lässt. Erbrecht ist anspruchsvoll – komplexe Sachverhalte, eine schwierige Rechtslage und eine Rechtsprechung, die sich fortlaufend weiterentwickelt.
Erbrechtliche Auseinandersetzungen sind fast immer auch persönliche. Mir ist wichtig, Ihre Interessen klar zu vertreten, ohne unnötig zu eskalieren – und Ihnen von Anfang an eine ehrliche Einschätzung zu geben.
Sie sprechen mit mir – ich bearbeite Ihr Mandat selbst, von der ersten Einschätzung bis zum letzten Schriftsatz.
Die Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ wird von der Rechtsanwaltskammer verliehen. Voraussetzung sind ein Fachlehrgang mit schriftlichen Prüfungen, der Nachweis einer erheblichen Zahl selbst bearbeiteter erbrechtlicher Fälle innerhalb von drei Jahren und seither eine jährliche Pflichtfortbildung. Ich führe den Titel seit 2012.