Honorar

Sie sollen von Beginn an wissen, woran Sie sind. Vor jeder Beauftragung bespreche ich mit Ihnen die voraussichtlichen Kosten und die für Ihren Fall sinnvolle Abrechnungsform.

Die Erstberatung

Die Erstberatung kostet 226,10 Euro und dauert etwa eine Stunde. Ihr Zweck: den Umfang Ihres Beratungs- oder Vertretungsbedarfs festzustellen. In einfachen oder aussichtslosen Fällen ist die Sache damit erledigt – auch das ist ein Ergebnis. In allen anderen Fällen kennen Sie danach Ihre Rechtslage, Ihre Chancen und die Kosten der weiteren Vertretung. Ob Sie mich beauftragen, entscheiden Sie – erst nach der Erstberatung.

Vergütung nach Zeitaufwand. Über die Erstberatung hinaus rechne ich in der Regel nach Stundensatz ab. Sie erhalten eine nachvollziehbare Leistungsaufstellung; den Satz vereinbaren wir vorher.

Gesetzliche Gebühren (RVG). Die gesetzlichen Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert. Maßgeblich ist dabei nicht der gesamte Nachlass, sondern in der Regel Ihr wirtschaftliches Interesse – also Ihr Erbteil oder Ihr Pflichtteil. Dadurch sind die Gebühren von vornherein kalkulierbar; im Prozess gelten sie ohnehin als Maßstab der Kostenerstattung.

Pauschale. Für abgrenzbare Aufgaben – etwa ein Testament oder ein Nachlassverzeichnis – kann stattdessen auch eine Pauschale vereinbart werden. Mandate im Rahmen der Prozesskostenhilfe übernehme ich ebenfalls.

Wer die Kosten trägt

Rechtsschutzversicherung: Die Kosten der Erstberatung in erbrechtlichen Angelegenheiten übernimmt die Rechtsschutzversicherung in der Regel; für den Streitfall hängt die Deckung vom Tarif ab. Wichtig: Sie haben freie Anwaltswahl – Sie müssen sich keinen Anwalt von der Versicherung zuweisen lassen.

Im Prozess trägt die unterlegene Partei regelmäßig die Kosten der Gegenseite; bei einem Vergleich wird die Kostenverteilung mitverhandelt. Ein Gerichtsverfahren kann je nach Instanz und Beweisaufnahme mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Ich sage Ihnen deshalb offen, ab welchem Ergebnis sich eine einvernehmliche Lösung für Sie eher lohnt als der Weg durch die Instanzen.