Schwerpunkt

Erbengemeinschaft

Hinterlässt ein Erblasser mehrere Erben, entsteht kraft Gesetzes eine Erbengemeinschaft. Niemand hat sie gewählt, und kein Miterbe kann allein über Nachlassgegenstände verfügen.

Wesentliche Entscheidungen erfordern Einstimmigkeit oder zumindest Mehrheiten — wer nicht mitwirkt, blockiert. Das ist die häufigste Ursache für Streit unter Miterben. Ich vertrete Sie bei der Verwaltung des Nachlasses, bei Konflikten über Nutzung und Kosten und bei der Auseinandersetzung — dem rechtlichen Weg, die Gemeinschaft zu beenden.

Sie sind Miterbe und wollen Ihre Rechte in der Gemeinschaft durchsetzen.

Sie haben keine umfassende Kenntnis von der Erbschaft, werden von der Nutzung einzelner Nachlassgegenstände ausgeschlossen oder kommen bei der Verwaltung des Nachlasses nicht weiter. Vielleicht geht es auch um die Erstattung von Kosten, die Ihnen aus dem Erbfall oder der Verwaltung entstanden sind.

Meine Leistungen für Miterben und Erbengemeinschaften
  • Auskunftsansprüche gegen andere Miterben und Dritte — etwa Erbschaftsbesitzer und Mitbewohner — über die Erbschaft, einzelne Nachlassgegenstände oder Verwaltungsmaßnahmen.
  • Auskünfte über ausgleichspflichtige Zuwendungen zu Lebzeiten, etwa Schenkungen, Ausstattungen und Pflegeleistungen.
  • Berechnung der Erbteile unter Berücksichtigung von Ausgleichung und Anrechnung.
  • Durchsetzung von Ansprüchen auf Mitwirkung bei der Nachlassverwaltung, Vereinbarung von Nutzungsregeln und Zustimmung zu Verwaltungsmaßnahmen.
  • Aufwendungsersatz wegen der Nachlassverwaltung.
  • Durchsetzung von Zahlungs- und Herausgabeansprüchen gegen Miterben, die Erbengemeinschaft oder Dritte.
  • Erfüllung von Vermächtnisansprüchen und Durchsetzung testamentarischer Auflagen.
  • Ansprüche wegen lebzeitiger, beeinträchtigender Schenkungen.

Sie wollen aus der Erbengemeinschaft heraus oder sie auflösen.

Die Gemeinschaft ist auf Zeit angelegt — ihr Ziel ist die Auseinandersetzung, also die Verteilung des Nachlasses. Sie fragen sich, wie Sie Ihren Anteil zu Geld machen oder die Teilung durchsetzen, wenn die übrigen Miterben nicht mitwirken.

Meine Leistungen bei Auflösung und Auseinandersetzung
  • Erbschaftsverkauf und Erbteilsübertragung an Miterben oder Dritte.
  • Vertretung im nachlassgerichtlichen Vermittlungsverfahren zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.
  • Vorbereitung der Teilung und Auseinandersetzung — Verkauf von Nachlassgegenständen, Teilungsversteigerung von Immobilien.
  • Durchsetzung der Teilung und Auseinandersetzung: Erstellung eines Teilungsplanes und gerichtliche Durchsetzung.
  • Prüfung von Abschichtung gegen Abfindung als formfreiem Weg, einzeln aus der Gemeinschaft auszuscheiden.

Einer wohnt im Haus, einer hat vorab bekommen — und niemand rechnet ab.

Bewohnt ein Miterbe die Nachlassimmobilie allein, kann den übrigen unter bestimmten Voraussetzungen eine Nutzungsentschädigung zustehen. Wer Nachlassverbindlichkeiten aus eigenen Mitteln begleicht oder den Nachlass verwaltet, kann Ersatz verlangen. Lebzeitige Zuwendungen des Erblassers sind unter Abkömmlingen unter Umständen auszugleichen. Diese Positionen werden bei der Auseinandersetzung häufig übersehen und verändern das Ergebnis zum Teil erheblich.

Wege aus der Erbengemeinschaft

Einvernehmliche Teilung & Abschichtung

Der schnellste Weg, wenn alle mitwirken: eine Auseinandersetzungsvereinbarung. Oft übersehen ist die Abschichtung — ein Miterbe scheidet gegen Abfindung aus, formfrei möglich.

Erbteilsverkauf & Vermittlungsverfahren

Sie können Ihren Erbteil verkaufen, auch an Dritte; den Miterben steht ein Vorkaufsrecht zu. Kommt keine Einigung zustande, kann das Nachlassgericht vermitteln.

Teilungsversteigerung & Klage

Die Teilungsversteigerung einer Nachlassimmobilie wirkt als Druckmittel, geht aber oft mit Substanzverlust einher. Letztes Mittel ist die Auseinandersetzungsklage.

Rechtsanwalt Thomas Wiedner, Fachanwalt für Erbrecht
Streit in der Erbengemeinschaft?
Thomas Wiedner · Fachanwalt für Erbrecht
Aus dem Blog
BGH: Kostenerstattung gegen die Miterben für den Erbschein