Honorar
Die Kosten der Erstberatung betragen:
ab 150,00 EUR
Die genauen Kosten der Rechtsberatung werden Ihnen bei Vereinbarung eines Termins vorab mitgeteilt.
Eine Erstberatung dauert ca. eine Stunde und hat das Ziel, den Umfang Ihres Beratungs- oder Vertretungsbedarfs festzustellen.
In einfachen oder auch aussichtslosen Fällen ist der Beratungsbedarf in der Regel mit einer Erstberatung erledigt.
In anderen Fällen dient die Erstberatung dazu, Ihnen Chancen, Risiken und auch Kosten der weiteren anwaltlichen Vertretung zu erläutern, und gibt Ihnen und mir die Möglichkeit einander kennen zu lernen.
Sie entscheiden erst nach der Erstberatung, ob Sie weitere Rechtsberatung bzw. Vertretung durch mich wünschen.
Die Kosten der Erstberatung in erbrechtlichen Angelegenheiten werden in der Regel von der Rechtsschutzversicherung übernommen, sofern eine solche Versicherung besteht. Sie haben grundsätzlich freie Wahl des Anwalts und müssen sich auf eine Benennung durch Ihre Versicherung nicht verweisen lassen.
Ich rechne meine, über eine Erstberatung hinausgehenden, Leistungen in der Regel nach dem zeitlichen Aufwand (Stundensatz) ab.
Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars, eines Erfolgshonorars oder gesetzlicher Gebühren ist ebenso möglich, wie die Vereinbarung von Ratenzahlungen.
Mandate im Rahmen der Beratungs- und Prozesskostenhilfe werden ebenso übernommen.