Pflichtteilsrecht
Sie sind enterbt, im Testament nicht genannt oder ausreichend bedacht und möchten Ihren Pflichtteil? Sie fragen sich, wie der Pflichtteil am Erbe berechnet wird, wie Sie die nötigen Auskünfte über den Wert des Nachlass erhalten oder wie Sie an die Erben herantreten sollen? Sie mussten feststellen, dass der Erblasser noch zu Lebzeiten sein Vermögen an andere Personen verschenkt hat?
- Feststellung der Pflichtteilsberechtigung, d.h. als Abkömmling, Ehegatte, Elternteil aufgrund eines wirksamen Testaments enterbt oder unzureichend als Miterbe oder Vermächtnisnehmer bedacht; oder durch Testamentsvollstreckung, Nacherbschaft, Teilungsanordnung beschwert?
- Prüfung von Pflichtteilsverzicht, Pflichtteilsentziehung und Pflichtteilsunwürdigkeit
- Ermittlung der Pflichtteilsquote unter Berücksichtigung der gesetzlichen Erbfolge, des Güterstandes der Ehegatten und Erbverzicht eines anderen Pflichtteilsberechtigten
- Feststellung und Berechnung des Pflichtteils der Höhe nach, einschließlich Ermittlung des relevanten Nachlasses; Geltendmachung von Auskunft und Wertermittlung; einfaches oder notarielles Nachlassverzeichnis; Anfordern und Prüfung von Immobiliengutachten; außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung
- Prüfung, Feststellung und Durchsetzung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen wegen Schenkungen des Erblassers vor dem Tode an den oder die Erben, an Ehegatten etc.
Sind Sie Erbe und geht es darum, an einen Pflichtteilsberechtigten möglichst wenig oder gar nichts mehr zu zahlen? Sie fragen sich, welche Angaben Sie gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten machen müssen, ob Schenkungen oder sonstige Zahlungen des Erblassers an den Pflichtteilsberechtigten bei der Auszahlung des Pflichtteils berücksichtigt werden oder bis wann der Pflichtteil ausbezahlt werden muss?
- Prüfung und Feststellung der Pflichtteilsberechtigung (Pflichtteilsentziehung; Pflichtteilsunwürdigkeit; Pflichtteilsverzicht)
- Ermittlung der Pflichtteilsquote (Scheidungsantrag bei Ehegatten; wirksame Adoption; Erbausschlagung)
- Auskunftserteilung für den Erben; Anfertigung des Nachlassverzeichnisses; Anfordern von Auskünften und Gutachten
- Berechnung des Pflichtteils unter Berücksichtigung von Vorempfängen des Pflichtteilsberechtigten
- Prüfung der Verjährung von Pflichtteilsansprüchen; Stundung des Pflichtteilsanspruches
- Berücksichtigung von Eigengeschenken an den Pflichtteilsberechtigten
- Vertretung des Erben sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren
Sie sind ein (zukünftiger) Erblasser und möchten die Pflichtteilsansprüche Ihrer nahen Angehörigen rechtssicher reduzieren oder noch zu Lebzeiten für die ganze Familie die Vermögensnachfolge unter Berücksichtigung der Pflichtteilsansprüche regeln?
- Beratung zur Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen; Wahl des Güterstandes und/oder Adoptionen; Vermögensübertragungen zu Lebzeiten; Testamentsgestaltung
- Pflichtteilsentziehung, einschließlich Klage des Erblassers auf Feststellung der Wirksamkeit der Pflichtteilsentziehung
- Pflichtteilsverzichtsverträge und Anordnung der Pflichtteilsbeschränkung
In diesen Fällen sollten Sie einen Fachanwalt für Erbrecht aufsuchen, sich beraten lassen und/oder diesen mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen.