Testament (Wirksamkeit; Auslegung; Anfechtung) – Erbschein
Der Erblasser hat ein oder mehrere Testamente hinterlassen, Sie wissen nicht welches wirksam ist?
Das Testament enthält keine hinreichend klaren Anordnungen? Sie denken, dass das Testament unwirksam oder anfechtbar ist?
Sie benötigen Hilfe bei der Beantragung eines Erbscheins oder eine Vertretung im Erbscheinsverfahren? Sie möchten Ihr Erbrecht gerichtlich feststellen lassen?
Meine Leistungen für Sie…
- Prüfung der Wirksamkeit von Testamenten (einseitige und gemeinschaftliche Testamente; Erbverträge), Testierfähigkeit; Änderungsbefugnis; Formerfordernisse
- Auslegung von Testamenten und Erbverträgen, Abgrenzung Erbeinsetzung und Vermächtnis; Anordnung von Ersatzerbschaft; Vor- und Nacherbschaft; Teilungsanordnungen; Pflichtteilsstrafklauseln
- Anfechtung von Testamenten und Erbverträgen wegen Irrtums über den Inhalt oder die Folgen des Testaments; wegen eines Irrtums im Beweggrund der Testamentserrichtung (Motivirrtum); wegen Drohung oder Täuschung; wegen Übergehen eines Pflichtteilsberechtigten
- Vorbereitung des Erbscheinsantrages und Vertretung im Erbscheinsverfahren; Einziehung von Erbscheinen wegen Unrichtigkeit
- Vertretung im Rahmen der Erbenfeststellungsklage (gerichtliche Erbenfeststellung)